Praxis für Logopädie
Praxis für Logopädie

Woher erhalten Sie eine Verordnung / Rezept?

Verordnungen stellen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Hausärzte, Neurologen und Pädaudiologen aus.

Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. 

 

Was ist zur ersten Therapiestunde mitzubringen?

Die erste Stunde dient zur Diagnostik und Anamnese (Erörterung des Störungsbildes). Mitzubringen ist:

  • gültige Verordnung (Rezept)
  • U-Heft
  • aktueller Hörtest (nicht älter als 6 Monate)
  • evtl. bereits vorhandene Therapieberichte, die zur logopädischen Weiter-/Mitbehandlung wichtig sind

Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?

Je nach Störungsbild werden Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet, meistens beträgt die Dauer 45 min. Die Therapie findet in der Regel ein- bis zweimal in der Woche statt. 

 

Zuzahlungen

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes sowie 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung, die an Ihre Krankenkasse weitergeleitet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich, kontaktieren Sie hierzu Ihre Krankenkasse.

 

Was mache ich, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?

Ich bin eine Bestellpraxis - somit haben Sie keine Wartezeiten. Wenn Sie den vereinbarten Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine Absage mindestens 24 Stunden vorher. Sollte dies nicht erfolgen, wird Ihnen ein Unkostenbeitrag in Höhe von EUR 30,00 in Rechnung gestellt.

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne mit mir unter

06034/ 9 38 39 00 in Verbindung setzen.

 

Sie erreichen mich unter:

Telefon   06034/ 9 38 39 00

 

Nutzen Sie auch gerne mein Kontaktformular.

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